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Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.

Stadt Straubing

Führerscheinstelle

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

+ nach Vereinbarung

Ab dem 1. April 2025 sind Vorsprachen und Erledigungen in der Führerscheinstelle ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Termine können über das Terminbuchungsportal reserviert werden.

Zusätzlich gelten ab 01.04.2025 feste telefonische Sprechzeiten. Diese sind montags und donnerstags jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr. Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang können im Bedarfsfall auf telefonischem Wege einen Termin vereinbaren.

Hausanschrift

Am Hagen 59
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 0352
94303 Straubing