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Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.

Landratsamt Hof

Fachbereich 202 Verkehrswesen, Zulassungsstelle

Öffnungszeiten

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Allgemein

Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der allgemeinen Öffnungszeiten; Terminvereinbarungen sind möglich

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Postanschrift

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