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Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.

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83646 Bad Tölz

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