Logo Bayernportal

Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.

Landratsamt Nürnberger Land

SG 34.2 - Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten

Hausanschrift

Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz

Postanschrift

91205 Lauf a.d.Pegnitz