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Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.

Große Kreisstadt Neu-Ulm

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag- und Mittwochnachmittag sowie freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

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Postfach 2040
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