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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Vollzug

Geförderte (Sozial-)Mietwohnungen unterliegen der Wohnungsbindung. Die zuständigen Behörden stellen die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher.

Ansprechpartner - Landratsamt Altötting

Sg. 51 - Bauleitplanung, Bauaufsicht und Wohnungsbau

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