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Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und eine Arbeit aufnehmen möchten, müssen Sie eine Beschäftigungserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 11:45 Uhr
Dienstag und Mittwoch zusätzlich: 12:30 - 15:15 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung
Kobelweg 82
86156 Augsburg
86145 Augsburg