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Beschäftigungserlaubnis; Beantragung

Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und eine Arbeit aufnehmen möchten, müssen Sie eine Beschäftigungserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Stadt Fürth

Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Ansprechzeiten:
Montag von 8 bis 16:30 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Die Ausländerbehörde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Diese ist online, per Mail unter ausl@fuerth.de oder unter der Rufnummer (0911) 974-23 50 möglich.

Hausanschrift

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

Postanschrift

Postfach
90744 Fürth