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Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und eine Arbeit aufnehmen möchten, müssen Sie eine Beschäftigungserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
und
13:00 Uhr - 16:00 UhrFür eine persönliche Vorsprache müssen Sie sich einen Termin geben lassen.
Diesen erhalten Sie für die ZAB in München unter terminanfrage.zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de
Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich!
Hofmannstraße 51
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