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Beschäftigungserlaubnis; Beantragung

Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und eine Arbeit aufnehmen möchten, müssen Sie eine Beschäftigungserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Oberbayern

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:00 Uhr

Für eine persönliche Vorsprache müssen Sie sich einen Termin geben lassen.

Diesen erhalten Sie für die ZAB in München unter terminanfrage.zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de

Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich!

Hausanschrift

Hofmannstraße 51
81379 München

(Gebäude D)

Postanschrift

80534 München