Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.
Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.
Für eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters müssen Sie einen Antrag stellen.
Hinweis: Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen (siehe auch „Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil) einsehen).
Eine Auskunft aus dem Standortregister beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:
keine
keine
3 Monate
Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.
Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.