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Personen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten, reparieren, stilllegen oder die Gase rückgewinnen, benötigen eine Sachkundebescheinigung, damit sie ihre Tätigkeit ausführen dürfen.
Sachkundebescheinigungen werden personenbezogen ausgestellt für
Zuständige Stellen sind die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, soweit sie von der zuständigen Handwerkskammer zur Abnahme von Prüfungen ermächtigt wurden und die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt anerkannten Stellen.
Bitte beachten Sie die laufenden Änderungsverfahren mehrerer Rechtsgrundlagen. Die zuständigen Stellen können Ihnen Auskunft geben, ob sich für Ihren Antrag geänderte Anforderungen ergeben.
Eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit wird Personen ausgestellt, die
Bitte die jeweilige Stelle (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer soweit sie von der zuständigen Handwerkskammer zur Abnahme von Prüfungen ermächtigt wurden, Handwerksinnung sowie vom Bayerischen Landesamt für Umwelt anerkannte Stellen) direkt kontaktieren.
Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung.
Betriebe, die Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen eine Zertifizierung.