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Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.
Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.
Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Abholung von Sperrmüll.
Für die Beantragung von verschiedenen Leistungen rund um die Abfallentsorgung finden Sie hier die entsprechenden Onlineanträge wie zum Beispiel für
Fragen beantwortet in Fürth das Amt für Abfallwirtschaft.
Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.
Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Die Nutzung des Online-Service ist kostenfrei.
Die Gebühren für die Abfallentsorgung ergeben sich aus der entsprechenden Satzung der Abfallwirtschaft.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Abfallgebühren und die Preise für die Entsorgung an den Entsorgungsanlagen.
Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.
Wichtige Hinweise für die Nutzung der Online-Bestandsänderung der Abfallbehälter
Persönliche Voraussetzungen
Örtliche Voraussetzung
Technische Voraussetzung
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Fürth.
Hinweis für Gewerbe:
Neue Sondervereinbarungen für Gewerbebetriebe können nicht mehr abgeschlossen werden.
Wenn Sie als Gewerbetreibende/r Mülltonnen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den Grundstückseigentümer, dieser kann die entsprechenden Mülltonnen beantragen.
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte und Unternehmen umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen.