Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Mariahilfplatz 17
81541 München
Postfach 90 07 51
81507 München
Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn
Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn
Georginenstr. 2
85521 Riemerling
Georginenstr. 2
85521 Riemerling
Hohenbrunner Str. 102
85662 Hohenbrunn
Hohenbrunner Str. 102
85662 Hohenbrunn
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.