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Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Postfach 1549
92406 Schwandorf
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.