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Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Auerbach i.d.OPf.

Für Sie zuständig

Stadt Auerbach i.d.OPf.

Hausanschrift

Oberer Marktplatz 1
91275 Auerbach i.d.OPf.

Postanschrift

Oberer Marktplatz 1

91275 Auerbach i.d.OPf.

Telefon

+49 9643 20-0

Webseite

www.auerbach.de

Leistungsdetails

Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales