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Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Schloßstraße 8
87534 Oberstaufen
Postfach 70
87528 Oberstaufen
Hugo-von-Königsegg-Straße 8
87534 Oberstaufen
im Haus des Gastes
Hugo-von-Königsegg-Straße 8
87534 Oberstaufen
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.