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Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

Hausanschrift

Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b.Coburg

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Postfach 1580

96460 Neustadt b.Coburg

Telefon

+49 9568 81-0

Jugendpflege

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96465 Neustadt b. Coburg

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Georg-Langbein-Straße 8

96465 Neustadt b. Coburg

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+49 9568 87799

Leistungsdetails

Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales