Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b.Coburg
Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg
Lauterer Str. 60
96450 Coburg
Postfach 2354
96412 Coburg
Georg-Langbein-Straße 8
96465 Neustadt b. Coburg
Georg-Langbein-Straße 8
96465 Neustadt b. Coburg
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.