Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Stintzingstraße 46
91052 Erlangen
Stintzingstraße 46
91052 Erlangen
Michael-Vogel-Straße 1d
91052 Erlangen
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Das Schulverwaltungsamt vermietet auf Antrag Schulräume (Aulen, Fachräume, etc.) außerhalb der Unterrichtszeiten für Einzelveranstaltungen oder auf Dauer. Auch Sportplätze der städtischen Schulen zur außerschulischen Nutzung (z. B. Beachvolleyball-Platz der Wirtschaftsschule, Außensportanlagen, etc.). werden vermietet. Die Anmietung von Schulräumen steht Vereinen, Privatpersonen oder gewerblichen Betrieben offen.
Für Schulsporthallen ist das Sportamt zuständig.
Es ist ein formeller Antrag beim Schulverwaltungsamt der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, zu stellen.
Antragsteller*innen werden gebeten, mit der Schulleitung Kontakt aufzunehmen und das Anliegen vorzubringen. Die Dokumente (Antrag und Hygienekonzept) sind der Schulleitung bzw. der Hausverwaltung zur Freigabe vorzulegen und beide danach an das Schulverwaltungsamt zu senden.
Es wird eine Nutzungsgebühr von 0,10 € pro qm pro Stunde (nur Nebenkosten) erhoben. Für eingetragene Vereine kann diese Gebühr auf 0,05 € pro qm pro Stunde reduziert werden.