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Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Erlangen

Ergänzung: Stadt Erlangen

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Schulraumvermietungen

Das Schulverwaltungsamt vermietet auf Antrag Schulräume (Aulen, Fachräume, etc.) außerhalb der Unterrichtszeiten für Einzelveranstaltungen oder auf Dauer. Auch Sportplätze der städtischen Schulen zur außerschulischen Nutzung (z. B. Beachvolleyball-Platz der Wirtschaftsschule, Außensportanlagen, etc.). werden vermietet. Die Anmietung von Schulräumen steht Vereinen, Privatpersonen oder gewerblichen Betrieben offen.

Für Schulsporthallen ist das Sportamt zuständig.

Es ist ein formeller Antrag beim Schulverwaltungsamt der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, zu stellen.

  • Der Antrag ist komplett auszufüllen und zu unterschreiben.
  • Der Zeitraum der Nutzung kann im Feld "für folgende Veranstaltung" noch detaillierter ausgeführt werden.
  • Dem Antrag ist ein Hygienekonzept gemäß der aktuell geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beizufügen.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Schulraumvermietungen

Antragsteller*innen werden gebeten, mit der Schulleitung Kontakt aufzunehmen und das Anliegen vorzubringen. Die Dokumente (Antrag und Hygienekonzept) sind der Schulleitung bzw. der Hausverwaltung zur Freigabe vorzulegen und beide danach an das Schulverwaltungsamt zu senden.

Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Schulraumvermietungen

Es wird eine Nutzungsgebühr von 0,10 € pro qm pro Stunde (nur Nebenkosten) erhoben. Für eingetragene Vereine kann diese Gebühr auf 0,05 € pro qm pro Stunde reduziert werden.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales