Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Domplatz 11
94032 Passau
Postfach 1972
94009 Passau
Marktplatz 10
94094 Rotthalmünster
Postfach 1027
94090 Rotthalmünster
Marktplatz 10
94094 Rotthalmünster
Postfach 1027
94090 Rotthalmünster
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.