Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Postfach 1549
92406 Schwandorf