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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet II/2 Bau- und Beitragsverwaltung (einschl. Straßen- / Verkehrswesen und IT)

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