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Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
und
14:00 Uhr - 18:00 UhrWeitere Öffnungszeiten:
Neben unseren Öffnungszeiten stehen wir Ihnen täglich per Mail oder via Telefon zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren zuständigen Sachbearbeitern.
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