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Erhalten Sie von einer staatl., kommunalen oder anderen öffentl.-rechtl. Stelle einen Auftrag, müssen Sie bei der Preisbildung neben den vertragl. Vereinbarungen auch gesetzl. Vorschriften beachten. Die Einhaltung dieser Vorschriften kann behördlich geprüft werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Emmeramsplatz 8
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