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Gemeinden können als Heilbad, Kneippheilbad, Kneippkurort, Schrothheilbad, Schrothkurort, heilklimatischer Kurort, Ort mit Heilquellen-, Heilstollen- oder Peloid-Kurbetrieb, Luftkurort oder Erholungsort anerkannt werden.
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Postfach 200157
89308 Günzburg