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Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung bei Umgang mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs

Fleisch-, Geflügelfleisch- und Milchbetriebe sowie andere Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen, benötigen grundsätzlich eine EU-Zulassung. Mit der Zulassung wird der Betriebsstätte auch die erforderliche Zulassungsnummer erteilt.

Landratsamt Passau

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Allgemein

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Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung abweichende Öffnungszeiten bei den Zulassungsstellen

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Postanschrift

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