Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Bezeichnung "Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau" darf in Bayern nur führen, wer in diesem Fachbereich anerkannt ist.
Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund hinsichtlich Stoffbestand, Struktur und geologischer Einflüsse, dessen Tragfähigkeit und die getroffenen Annahmen zur Gründung oder Einbettung der baulichen Anlage (§ 27 PrüfVBau). Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau. Der Nachweis der fachlichen Eignung (Teil der besonderen Voraussetzungen) erfolgt durch ein Fachgutachten, das der Eintragungsausschuss von einem bei der Bundesingenieurkammer bestehenden Beirat einholt. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führt eine Liste der anerkannten Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau.
Allgemeine Voraussetzungen (betreffen Prüfsachverständige aller Fachbereiche und Fachrichtungen, § 4 PrüfVBau):
Prüfsachverständige können nur Personen sein, die
Hierbei ist zu beachten, dass Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau nicht eigenverantwortlich tätig sein müssen, wenn sie in fachlicher Hinsicht für ihre Tätigkeit allein verantwortlich sind und Weisungen nicht unterliegen (§ 25 Abs. 2 PrüfVBau).
Besondere Voraussetzungen (§ 25 Abs. 1 PrüfVBau):
Als Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau werden nur Personen anerkannt, die
Über das Vorliegen der Voraussetzung Nr. 3 holt der Eintragungsausschuss ein Gutachten eines Beirats bei der Bundesingenieurkammer ein.
für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 260 Euro
für Nichtmitglieder: 468 Euro
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss über die Anerkennung als Prüfsachverständige für Brandschutz.
Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständige/r für den Erd- und Grundbau anzeigen und die Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfsachverständige/r beantragen.
Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau die Anerkennung als Prüfsachverständige/Prüfsachverständiger für den Fachbereich sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen beantragen.