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Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen

Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Unterallgäu

Hausanschrift

Champagnatplatz 4
87719 Mindelheim

Kreisjugendamt, Schulwesen und ÖPNV, Kreisseniorenwohnheime

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Postfach 1362

87713 Mindelheim

Telefon

+49 8261 995-0

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Marktplatz 6
87757 Kirchheim i.Schw.

Postanschrift

Marktplatz 6

87757 Kirchheim i.Schw.

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+49 8266 8608-0

Leistungsdetails

Die Benutzungsordnung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Satzung der Volkshochschule einer Gemeinde oder eines Landkreises finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.

  • Volkshochschule; An-, Um- und Abmeldung
    Volkshochschulen (VHS) sind Einrichtungen der öffentlichen Erwachsenenbildung. Die große Bandbreite der Angebote ist ausgerichtet an den Orientierungs-, Bildungs- und Qualifizierungsinteressen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
  • Volkshochschule; Zahlung der Gebühren
    Der Besuch der Kurse und die Benutzung der Einrichtung der Volkshochschule ist in der Regel gebührenpflichtig.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales