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Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen

Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Hausanschrift

Bahnhofstr. 2
91781 Weißenburg i.Bay.

Postanschrift

91780 Weißenburg i.Bay.

Telefon

+49 9141 902-0

Leistungsdetails

Die Benutzungsordnung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Satzung der Volkshochschule einer Gemeinde oder eines Landkreises finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.

  • Volkshochschule; An-, Um- und Abmeldung
    Volkshochschulen (VHS) sind Einrichtungen der öffentlichen Erwachsenenbildung. Die große Bandbreite der Angebote ist ausgerichtet an den Orientierungs-, Bildungs- und Qualifizierungsinteressen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
  • Volkshochschule; Zahlung der Gebühren
    Der Besuch der Kurse und die Benutzung der Einrichtung der Volkshochschule ist in der Regel gebührenpflichtig.
Stand: 05.05.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales