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Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.
Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, können eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages und zur Vornamensführung beim Standesamt abgeben.
Möglich ist die Angabe zum Geschlecht als "männlich", "weiblich" oder "divers". Der Geschlechtseintrag kann aber auch gänzlich gestrichen und damit künftig offengelassen werden.
Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden.
Der Verwaltungsakt umfasst in Fürth folgende Schritte:
Formulare:
Anmeldung für volljährige geschäftsfähige Personen
Anmeldung für minderjährige Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Anmeldung für Personen von 14 bis 17 Jahren
Anmeldung für volljährige geschäftsunfähige Personen
Weitere Infos:
Informationsblatt zum Ausdrucken und Download
Informationsblatt für Minderjährige zum Ausdrucken und Download
Bitte beachten Sie:
Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.