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Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Postfach 1651
82456 Garmisch-Partenkirchen