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Gartenkultur und Landespflege; Beratung bei Neu- und Umbau von kreiseigenen und gemeindlichen Anlagen

Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt berät zu Fragen der Planung, Bauleitung und Abrechnung des Neu- und Umbaues bei kreiseigenen und gemeindlichen Anlagen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Oberallgäu - 22.2 Naturschutz

Leistungsdetails

Vergibt der Landkreis Aufträge für den Neu- und Umbau kreiseigener Freianlagen, betreut die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege die Planung, Bauleitung und Abrechnung dieser Projekte.

Aufgaben sind unter anderem:
  • Die Beratung und fachtechnische Betreuung der Gemeinden und des Landkreises in Fragen des Landschafts- und Grünordnungsplanes und die Prüfung von Entwürfen und Planungen.
  • Die Mitwirkung bei der Fertigung von Ausschreibungsunterlagen, der Beurteilung der Bewerbungen, der Betreuung der Bauleitung, der Prüfung der Bauausführung und bei der Abrechnung bei Bauvorhaben des Landkreises.
  • Die technische Planprüfung gemäß Art. 5 der Bayerischen Bauordnung zur Grünordnung von Baumaßnahmen.
  • Die fachtechnische Beratung und Prüfung kommunaler Satzungen im Bereich Grünordnung, z. B. Baumschutzverordnungen, Friedhofssatzungen, Grünflächensatzungen.

Stand: 10.12.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus