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Neben den „klassischen“ Bereichen wie der Steuerverwaltung, Justiz und Polizei sind beim Freistaat Bayern viele weitere Berufsfelder vertreten: vom Hochschullehrer über den Architekten und Verwaltungsinformatiker bis hin zu den Mitarbeitern in Kliniken und Museen.
Eine Beschäftigung beim Freistaat Bayern bringt viele Vorteile mit sich. Insbesondere bietet Ihnen der öffentliche Dienst:
Folgende Voraussetzungen werden u. a. von Ihnen erwartet:
Beamtinnen und Beamte
Die größte Gruppe der Beschäftigten im öffentlichen Dienst beim Freistaat Bayern sind Beamtinnen und Beamten. In das Beamtenverhältnis können Bewerberinnen und Bewerber berufen werden, wenn sie die erforderliche Vorbildung besitzen. Zudem ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Grundvoraussetzung für die Verbeamtung.
Der Einstieg in die Leistungslaufbahn/in das Beamtenverhältnis erfolgt entsprechend der jeweiligen Vor- und Ausbildung in einer der vier Qualifikationsebenen. Bei herausragenden Leistungen bestehen auch Qualifizierungsmöglichkeiten für die Ämter ab der nächsthöheren Qualifikationsebene.
Die unterschiedlichen Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche werden in insgesamt sechs Fachlaufbahnen gebündelt, innerhalb derer unterschiedliche fachliche Schwerpunkte und Aufgabenbereiche bestehen. Für einige dieser Bereiche ist ein spezieller, auf die Bedürfnisse des öffentlichen Dienstes abgestimmter Vorbereitungsdienst eingerichtet.
Mehr Informationen über die grundsätzlichen Einstellungsvoraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst der bayerischen Verwaltung finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (siehe unter "Weiterführende Links": „Der öffentliche Dienst – ein attraktiver Arbeitgeber!“). Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ist zuständig für das gesamte öffentliche Dienstrecht in Bayern - von der Ausbildung über die Bezahlung bis hin zu den Pensionen. Über die speziellen Voraussetzungen und die vielseitigen Tätigkeiten der einzelnen Geschäftsbereiche können Sie sich zudem auf den Internetseiten der zuständigen Ministerien sowie bei den Einstellungsbehörden informieren (siehe auch unter „Für Sie zuständig“: „Behörden“). Die Einstellungsbehörden helfen Ihnen gerne weiter.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Neben der Gruppe der Beamtinnen und Beamten beschäftigt der Freistaat Bayern auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats übt das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat die zentrale Arbeitgeberfunktion aus und verhandelt mit den Gewerkschaften die Tarifverträge.
Der Einsatz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt in vielseitigen und interessanten Aufgabenbereichen und auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung. Je nach Schul- und Berufsausbildung sowie der jeweiligen Berufserfahrung werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise in den folgenden Tätigkeitsbereichen beschäftigt:
Weitergehende Informationen stellen Ihnen gerne die Einstellungsbehörden (siehe auch unter „Für Sie zuständig“: „Behörden“) zur Verfügung.
Ausbildungs- und Studienplätze
Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im allgemeinen Vollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene) sowie die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (dritte Qualifikationsebene) werden einmal im Jahr vergeben. Dazu führt der Bayerische Landespersonalausschuss jeweils ein zentrales Auswahlverfahren durch. Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, der Auswahlprüfung und dem Einstellungsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landespersonalausschusses (siehe „Weiterführende Links“).
Neben diesen Einstiegsmöglichkeiten werden auch Ausbildungen (z. B. der Polizeivollzugsdienst in der zweiten Qualifikationsebene), praxisintegrierte duale Studiengänge (Landwirtschafts-, Vermessungs- und Bauverwaltung) und der Studiengang Verwaltungsinformatik (siehe auch unter „Weiterführende Links“: „Eintritt in den öffentlichen Dienst – Studium im öffentlichen Dienst“) angeboten, die nicht dem o. g. Zuweisungsverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses unterliegen. Ausführliche Informationen zu diesen Ausbildungen und Studiengängen sowie zum jeweiligen Einstellungsverfahren finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Ministerien sowie bei den jeweiligen Einstellungsbehörden.
Stellenangebote
Die Behörden in Bayern veröffentlichen externe Stellenausschreibungen und -angebote, u.a.
Wenn Sie sich für eine der vielfältigen Tätigkeitsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst interessieren, können Sie sich an die jeweilige Einstellungsbehörde wenden. Bei vielen Behörden sind Initiativbewerbungen möglich.
Das Auswahlverfahren ist der Schlüssel zu den Ausbildungsplätzen als Beamter/Beamtin in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im Allgemeinen Vollzugsdienst. Nur wer erfolgreich teilgenommen hat, kann sich einen der begehrten Ausbildungsplätze sichern.
Auf dem Karriereportal des Freistaates Bayern, sei-dabay.de, können Sie sich gebündelt einen Überblick über den Freistaat als Arbeitgeber, über Berufsbilder, Einstellungsmöglichkeiten und aktuell offene Stellen verschaffen und sich darauf bewerben.