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Fluglehrer; Beantragung der Erteilung, Erweiterung, Verlängerung und Erneuerung einer Lehrberechtigung

Sie können eine Lehrberechtigung zur Ausbildung von Privatpiloten für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone erwerben oder erweitern. Wenn Sie eine Lehrberechtigung über deren Gültigkeitszeitraum hinaus ausüben möchten, können Sie sie verlängern oder erneuern.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern

Leistungsdetails

Eine Lehrberechtigung zur Ausbildung von Privatpiloten für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone kann erteilt werden.

Die Rechte einer Privatpilotenlizenz können auf die Berechtigung zum Ausbilden von Privatpiloten für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone erweitert werden.

Um die Rechte aus einer Lehrberechtigung über deren Gültigkeitszeitraum hinaus ausüben zu dürfen, ist eine Verlängerung oder - soweit diese bereits abgelaufen ist - eine Erneuerung erforderlich.

Derartige Lehrberechtigungen sind das Fluglehrer-Zeugnis (FI) und das Zeugnis für Lehrberechtigte für Klassenberechtigungen (CRI).

Für die Verlängerung eines FI-Zeugnisses sind mindestens 2 der nachfolgend genannten 3 Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Flugunterricht
    • Flugzeugführer FI(A) und Hubschrauberführer FI(H): mindestens 50 Stunden Flugunterricht in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie während der Gültigkeitsdauer der Berechtigung als FI, CRI, TRI oder als Prüfer
    • Segelflugzeugführer FI(S): mindestens 30 Stunden oder 60 Starts Flugunterricht in Segelflugzeugen oder Reisemotorseglern
    • Freiballonführer FI(B): mindestens 6 Stunden Flugunterricht in Ballonen
  • Teilnahme an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung
  • erfolgreiches Ablegen einer Kompetenzbeurteilung (innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung) 

Für mindestens jede zweite anschließende Verlängerung im Falle eines FI(A) oder FI(H) bzw. jede dritte Verlängerung im Falle eines FI(As), (S) und (B) muss der Inhaber eine Kompetenzbeurteilung absolvieren.

Zur Erneuerung einer abgelaufenen Lehrberechtigung müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Antragstellung die letzten beiden der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sein.
 
Für eine Verlängerung eines CRI-Zeugnisses muss der Bewerber vor dem Ablaufdatum des CRI-Zeugnisses mindestens 2 der nachfolgend genannten 3 Voraussetzungen zu erfüllen:

  • mindestens 10 Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI. Wenn der Bewerber CRI-Rechte sowohl für einmotorige als auch für mehrmotorige Flugzeuge besitzt, müssen die 10 Flugunterrichtsstunden gleichmäßig auf die einmotorigen und mehrmotorigen Flugzeuge verteilt sein, 
  • eine Auffrischungsschulung als CRI bei einer ATO
  • die Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für mehrmotorige bzw. einmotorige Flugzeuge 

Zur Erneuerung einer abgelaufenen Lehrberechtigung CRI müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Antragstellung die letzten beiden der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular unter "Formulare".

Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen bei dem zuständigen Luftamt einzureichen.

40,00 bis 80,00 EUR

keine

verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 20.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr