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Geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen werden als "Verschlusssachen" bezeichnet. Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen verantwortlich.
Besuche nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich, nur mit Mund-Nasen-Schutz! Bei Terminen mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 15 Minuten ist eine FFP 2-Maske zu tragen!
Öffnungszeiten KFZ-Zulassungsbehörde
Die KFZ-Zulassungsbehörde besitzt ein Aufrufsystem. Annahmeschluss ist jeweils 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Annahmeanschluss: 17:15 Uhr
Freitag 08:00 -12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
Nürnberger Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Postfach 1405
92304 Neumarkt i.d.OPf.