Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen werden als "Verschlusssachen" bezeichnet. Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen verantwortlich.
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
95440 Bayreuth