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Verschlusssachen; Kommunale Angelegenheiten

Geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen werden als "Verschlusssachen" bezeichnet. Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen verantwortlich.

Landratsamt Rottal-Inn

SG 31 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verwaltungsvollzug

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