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Verschlusssachen; Kommunale Angelegenheiten

Geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen werden als "Verschlusssachen" bezeichnet. Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen verantwortlich.

Landratsamt Starnberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Postanschrift

82317 Starnberg