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Geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen werden als "Verschlusssachen" bezeichnet. Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen verantwortlich.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim
Postfach 1362
87713 Mindelheim