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Geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen werden als "Verschlusssachen" bezeichnet. Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen verantwortlich.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
Postfach 463
94304 Straubing