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Geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen werden als "Verschlusssachen" bezeichnet. Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen verantwortlich.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
97615 Bad Neustadt a.d.Saale