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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Errichtung und von wesentlichen Änderungen

Die Errichtung oder wesentliche Änderung, das Ergreifen von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, und der Betreiberwechsel von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Landratsamt Haßberge

FB 34 Wasserrecht u. Naturschutz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr

Hausanschrift

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

Postanschrift

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt