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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Errichtung und von wesentlichen Änderungen

Die Errichtung oder wesentliche Änderung, das Ergreifen von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, und der Betreiberwechsel von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Landratsamt Coburg

FB 42 Wasserrecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Lauterer Str. 60
96450 Coburg

Postanschrift

Postfach 2354
96412 Coburg