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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Für Sie zuständig

Gemeinde Langweid a.Lech

Hausanschrift

Augsburger Straße 20
86462 Langweid a.Lech

Postanschrift

Augsburger Straße 20

86462 Langweid a.Lech

Telefon

+49 8230 8400-0

Gemeinde Langweid a.Lech

Hausanschrift

Augsburger Straße 20
86462 Langweid a.Lech

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Augsburger Straße 20

86462 Langweid a.Lech

Telefon

+49 8230 8400-0

Webseite

www.langweid.de/

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales