Logo Bayernportal

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Für Sie zuständig

Markt Röhrnbach

Markt Röhrnbach

Hausanschrift

Rathausplatz 1
94133 Röhrnbach

Postanschrift

Rathausplatz 1

94133 Röhrnbach

Telefon

+49 8582 9609-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales