Logo Bayernportal

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Allershausen

Hausanschrift

Johannes-Boos-Platz 6
85391 Allershausen

Postanschrift

Postfach 1143

85387 Allershausen

Telefon

+49 8166 6793-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 27.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales