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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

SG 101 - Zentrale Verwaltungsaufgaben Hauptverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Di
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Mo./Mi./Fr. - Nach telefonischer Terminvereinbarung

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97717 Euerdorf

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