Logo Bayernportal

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Bürgerbüro Pielenhofen: Di 14:00 - 18:00 Uhr

Mi 08:00 - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Judenberger Str. 4
93195 Wolfsegg

Bürgerbüro Pielenhofen: Rogeriusstr. 10, 93188 Pielenhofen

Postanschrift

Judenberger Str. 4
93195 Wolfsegg