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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Boos

Gemeinde Niederrieden

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
16:00 Uhr - 18:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstraße 17
87767 Niederrieden

Postanschrift

Hauptstraße 17
87767 Niederrieden