Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
86807 Buchloe
Postfach 240
86802 Buchloe