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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Stadt Schwarzenbach a.d.Saale

Standes,- Ordnungs-, Gewerbe und Rentenamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung, Trauungen am Samstag mit Terminvereinbarung möglich

Hausanschrift

Ludwigstr. 4
95126 Schwarzenbach a.d.Saale

Postanschrift

Postfach 1155
95120 Schwarzenbach a.d.Saale